Roter Hahn - Stornoschutz
Als besondere Serviceleistung empfehlen wir dir den „Roter Hahn – Stornoschutz“.
Wir empfehlen dir, gleich mit der Buchung deines Aufenthalts die „Roter Hahn – Reiserücktrittsversicherung“ abzuschließen. Dadurch können Stornogebühren abgedeckt werden und du kannst dich ganz ungetrübt auf deinen Urlaub freuen. Nähere Informationen über Kosten und Abschluss der Reiserücktrittversicherung findest du hier:
Es steht kein Rücktrittsrecht im Sinne des italienischen Konsumentenschutzkodexes zu. Dennoch räumen wir dir ein Rücktrittsrecht zu folgenden Stornobedingungen im Sinne des Art. 1382 ZGB ein:
Bis spätestens 90 Tage vor dem Ankunftstag kann die Reservierung ohne Entrichtung einer Stornogebühr aufgelöst werden. Es wird nur das Angeld einbehalten.
Bei Stornierungen seitens des Gastes im Zeitraum zwischen dem 90 Tag vor dem vereinbarten Ankunftstag und dem Ankunftstag selbst ist dieser zur Bezahlung der folgende Stornogebühren verpflichtet:
Bei Nicht-Erscheinen des Gastes („no show“) bzw. bei vorzeitiger Abreise des Gastes ist das Entgelt für den gesamten Buchungszeitraum in voller Höhe geschuldet.
Das eventuell bereits geleistete Angeld wird mit den Stornogebühren verrechnet.
Bitte informiere uns rechtzeitig, wenn du deinen Urlaub nicht antreten kannst.